Intervention und Meldestellen
Zwei unabhängige Anlaufstellen Im Bistum Basel sind zur Intervention bei Verdacht auf einen sexuellen Übergriff eingerichtet: eine Koordinationsperson als offizielle unabhängige Meldestelle für sexuelle Übergriffe sowie auch Beratungspersonen zur professionellen Begleitung und Unterstützung von Menschen, die Opfer, Vertrauensperson, Mitwissende oder Zeugen von Missbrauch im kirchlichen Kontext geworden sind.
Die Koordinationsperson ist seit 2017 die offizielle Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel. Sie nimmt die Meldung eines mutmasslichen sexuellen Übergriffs durch Opfer, Vertrauenspersonen, Mitwissende, Zeugen und beschuldigte Personen entgegen und setzt sich dafür ein, dass der Vorfall vollständig geklärt wird.
Kontakt:
lic. iur. Christine Hess-Keller, Rechtsanwältin und Mediatorin SAV
T 041 924 11 00
E-Mail
Die Koordinationsperson erstellt pro Meldung ein Dossier, koordiniert nach uneingeschränkter Akteneinsicht straf-, personal- und kirchenrechtliche Verfahren bzw. Massnahmen und gibt Handlungsempfehlungen an den Bischof ab. Deren Umsetzung kontrolliert sie und erklärt zu gegebener Zeit den Fallabschluss. Im Sinne einer Erstintervention werden personalrechtliche Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Anstellungsbehörden (insbesondere Kirchgemeinden) umgehend initiiert. Lauten die Empfehlungen gegenüber dem Bischof zudem auf Strafanzeige, kanonische Voruntersuchung, Antrag auf Genugtuung und/oder Meldung an das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom, folgen weitere zeitaufwendige Prozesse bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, der unabhängigen Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard, der Kommission Genugtuung und/oder dem Dikasterium.
Die umfassende Bearbeitung der Meldedossiers ist komplex: Zur Klärung einer eingegangenen Meldung werden jene Person, die gemeldet hat (z.B. Betroffene und Drittpersonen) sowie weitere Personen, die Auskunft geben können, kontaktiert. Diese persönlichen Kontaktaufnahmen sind zeitintensiv. Archivstudien in Personal-, Betroffenen- und Pfarreidossiers sowie die Anforderung von Archivakten Dritter (z.B. Ordensgemeinschaften), auch aus dem Ausland, benötigen ebenfalls Zeit.
Seit Mitte November 2023 befasst sich zusätzlich die unabhängige Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard mit kanonischen (kirchenrechtlichen) Voruntersuchungen sowie der Bearbeitung von Genugtuungsdossiers und der Einreichung von Antragsgesuchen auf Genugtuung.Die Beratungspersonen beraten Menschen, die im kirchlichen Kontext Opfer, Vertrauenspersonen, Mitwissende, Zeugen geworden sind.
Die Fachperson berät und begleitet im weiteren Vorgehen und hilft bei der Triage zu möglichen anderen Beratungsstellen. Sie muss der Koordinationsperson eine Meldung machen, wenn sie von einem Übergriff Kenntnis bekommt. Kann oder will die Rat suchende Person ihren Namen und/oder die Namen des Opfers und der beschuldigten Person nicht nennen, empfiehlt die Beratungsperson, eine Opferberatungsstelle aufzusuchen.
Die Beratungsperson- informiert die ratsuchende Person zu Beginn des Gespräches, dass jeder sexuelle Übergriff durch eine beschuldigte Person, die im kirchlichen Dienst steht oder stand, der unabhängigen Koordinationsperson (auch ohne Einwilligung der Ratsuchenden) zur Weiterbearbeitung gemeldet werden muss (offizielle Meldestelle des Bistums Basel);
- meldet den Vorfall auch ohne Einwilligung der Ratsuchenden der unabhängigen Koordinationsperson zur Erstattung einer Strafanzeige, wenn mutmasslich die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität einer minderjährigen Person oder einer Person unter umfassender Beistandschaft ernsthaft gefährdet ist (analog Art. 11 Abs. 3 OHG)
- meldet ein vermutetes Offizialdelikt auch ohne Einwilligung der Ratsuchenden der unabhängigen Koordinationsperson (unabhängig davon, ob die beschuldigte Person mit einer Ernennung bzw. Missio canonica im kirchlichen Dienst steht oder stand).
- begleitet auf Wunsch die ratsuchende Person beim Gespräch mit der Polizei.
Sie vermittelt
- Opfern und deren Angehörigen den Zugang zu den staatlichen Opferberatungsstellen (Adresslisten, Erläuterung der Zuständigkeiten und Aufgaben der Opferberatungsstellen)
- einem Opfer, das bei einem verjährten sexuellen Übergriff um eine Genugtuungssumme nachfragt und die beschuldigte Person bereits verstorben ist, den Kontakt zur unabhängigen Koordinationsperson des Bistums Basel;
- der ratsuchenden Person den Kontakt zur Polizei oder zur unabhängigen Koordinationsperson, wenn sie eine Anzeige wegen der mutmasslichen Straftat machen will;
- der ratsuchenden Person Zugang zu therapeutischer Hilfe oder zu Seelsorgenden und klärt die Finanzierung mit zuständigen Stellen ab.
Beratungspersonen deutschsprachige Bistumsregionen:
- Elisabeth Mieruch, Sozialarbeiterin bei der Israelitischen Gemeinde Basel
E-Mail - Daniel Meyer, Sozialarbeiter FH, Systemischer Therapeut und Berater HSI bei der Fachstelle für Beziehungsfragen FABESO in Olten sowie selbständiger Systemischer Berater in Basel
E-Mail
Beratungspersonen für den Jura Pastoral:
Im Dokument "FAQ zu Aufarbeitung und Prävention sexueller Übergriffe im Bistum Basel" bietet das Bistum eine Hilfe für Seelsorgende, indem es sie bei der Beantwortung
häufiger Fragen zur Prävention und Intervention im Zusammenhang sexueller Übergriffe unterstützt. Die einzelnen Verfahrensschritte sind übersichtlich dargestellt und die Abläufe klar definiert.Das Dokument orientiert sich am Schutzkonzept «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld: Prävention und Intervention» des Bistums Basel und wird laufend mit neuen Fragen ergänzt. Kontaktstelle: generalvikariat@bistum-basel.ch