Sexueller Übergriff - was tun?

Vorgehen im Bistum Basel

  • Sie erfahren einen sexuellen Übergriff als Opfer?
  • Sie beobachten einen Übergriff als Zeuge/Zeugin?
  • Sie erhalten als Vertrauensperson Informationen über ein Vorkommnis?
  • Sie haben selbst einen Übergriff begangen?

Falls Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten können und vom Bischof eine Beauftragung (missio canonica) haben, müssen Sie den Vorfall der unabhängigen Koordinationsperson zwingend melden. An andere Personen wird appelliert, dasselbe zu tun. Die Koordinationsperson ist die offizielle unabhängige Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel. Sie nimmt Ihre Meldung entgegen und setzt sich dafür ein, dass der Vorfall vollständig geklärt wird. Steht der Verdacht eines Offizialdelikts im Raum, ist die Koordinationsperson von Amtes wegen verpflichtet, den zuständigen Ordinarius (Bischof, Generalvikar, Offizial, Bischofsvikar) aufzufordern, unabhängig von der Einwilligung des Opfers, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.

Jederzeit können Sie auch direkt eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle einreichen. Wir empfehlen Ihnen zudem, eine Beratungsperson (d/f) oder eine neutrale Opferhilfestelle zu konsultieren, damit Sie professionell unterstützt und begleitet werden. Die Opferhilfestelle kann frei und bei Bedarf auch ausserkantonal gewählt werden. Die Beratungen sind in der ganzen Schweiz kostenlos, vertraulich und anonym:
Online Opferberatung

Opferhilfe Schweiz

Bei Straftaten im Ausland können Schweizer Staatsangehörige die Helpline des EDA kontaktieren: +41 800 24 7 365.

Sind Sie Opfer eines sexuellen Übergriffes, der strafrechtlich verjährt ist und/oder bei dem die beschuldigte Person verstorben ist?

Selbstverständlich ist uns auch in diesem Fall eine ausnahmslose Aufarbeitung des Geschehens wichtig. Für eine professionelle Unterstützung und Begleitung empfehlen wir Ihnen, ebenfalls eine Beratungsperson oder neutrale Opferhilfestelle zu kontaktieren. Des Weiteren können Sie Antrag auf finanzielle Genugtuung stellen. Wenden Sie sich dazu an die Koordinationsperson. Diese wird Ihnen gerne die weiteren Schritte erläutern. Hier finden Sie die Richtlinien für die Ausrichtung von Genugtuungsbeiträgen.