Über uns

Die Katholische Kirche im Kanton Zug steht im Dienst der Menschen. Wir bilden Gemeinschaft. Wir verbinden Kulturen. Wir handeln solidarisch. Wir feiern den Glauben.

Auf das Zusammenspiel kommt es an

Die Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ

  • Die 10 katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zug sind staatlich organisiert und für die Verwaltung zuständig, die 16 Pfarreien (bzw. 17 mit Meierskappel) bilden die kirchliche Einheit. Sie umfassen rund 55'000 Kirchenmitglieder. Zusammen mit Luzern, Thurgau und Schaffhausen bildet Zug die Bistumsregion St. Viktor und gehört zum Bistum Basel, welchem Bischof Felix Gmür vorsteht. Die Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ ist der Zweckverband und die Dienstleistungsorganisation der Kirchgemeinden. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus mindestens zwei Delegierten jeder Kirchgemeinde und einer Vertretung der Konferenz der Leitungspersonen der Pastoralräume. Sie beschliesst, welche Aufgaben der VKKZ übertragen werden.

    Unter anderem gehören zu den Aufgaben der VKKZ:

    • Mitfinanzierung der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ)
    • Mitfinanzierung des Bistums Basel und der Bistumsregion St. Viktor
    • Mitfinanzierung fremdsprachiger Missionen
    • Fremdsprachige Seelsorge im Kanton Zug
    • Migrantenseelsorge
    • Spitalseelsorge und Unterstützung von Palliative Care Institutionen (inkl. Spezialkliniken)
    • Diakonische Aufgaben;
    • Fachstelle Bildung Katechese Medien (BKM)
    • Fachstelle Forum Kirche & Wirtschaft
    • Fachstelle Kommunikation
    • Herausgabe und Redaktion des Pfarreiblattes
    • Administrative Führung der unterstellten Spezialseelsorge
    • Führung der Fachstellen oder anderer Abteilungen
    • Unterstützung von anderen kirchlichen und kirchennahen Institutionen (Lassalle-Haus, Jugendverbände etc.)
    • Übrige Aufgaben, die durch die Delegiertenversammlung (DV) der VKKZ übertragen werden

    Folgende Dokumente geben genauere Auskunft über die Strukturen und Zuständigkeiten:

    Staatskirchenrechtliche Organisation Katholische Kirche Zug
    Statuten VKKZ
    Reglement Steuerausgleich

  • Die Delegiertenversammlung besteht aus mindestens zwei Delegierten jeder der VKKZ angeschlossenen Kirchgemeinden und einer Vertretung der Konferenz der Leitungspersonen der Pastoralräume (KLP). Wohnen in einer Kirchgemeinde mehr als 8’000 Katholikinnen / Katholiken, kann die Kirchgemeinde pro angefangene weitere 4’000 Angehörige die Delegation um eine Person erhöhen. Die Anzahl Delegierte wird jeweils für eine Amtsdauer aufgrund der Vorjahreszahlen festgelegt.

    Delegierte einer Kirchgemeinde müssen dem betreffenden gemeindlichen Kirchenrat angehören. Die Vertretung innerhalb des Kirchenrates ist zulässig. Auch nicht stimmberechtigte Mitglieder des Kirchenrates können als Delegierte nominiert werden.

    Auf Einladung des Präsidiums können an der DV, ausser den Delegierten, auch Drittpersonen teilnehmen - jedoch ohne Stimmrecht. Die Befugnisse der Delegiertenversammlung sind in den Statuten der VKKZ festgelegt.

    Hier finden Sie die Liste der Mitglieder der Delegiertenversammlung.

  • Die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Finanzen stellt die Delegiertenversammlung der VKKZ über ein ordentliches Budget zur Verfügung, das aus jährlichen Beiträgen der Kirchgemeinden gespiesen wird. Die Kirchensteuern der Mitglieder und von juristischen Personen (Unternehmen) gehen bei den Kirchgemeinden ein und werden von diesen verwaltet. Detailliertere Informationen zu Kirchensteuern und deren Verwendung finden sich unter "Kirchensteuern und Mitgliedschaft".

  • Das Präsidium im Juli 2023 (v.l.n.r.): Ambros Birrer, Melanie Hürlimann, Sandra Dietschi, Arnold Landtwing, Renate Falk, Stefan Doppmann). Foto: Thomas Müller, fotolight

    Stefan Doppmann (Präsident) E-Mail
    Renate Falk (Vizepräsidentin) E-Mail
    Ambros Birrer E-Mail
    Melanie Hürlimann-Kaufmann (Geschäftsstellenleiterin) E-Mail
    Sandra Dietschi (Gesamtleitung Fachstellen und Spezialseelsorgen) E-Mail
    Arnold Landtwing (Kommunikation) E-Mail

  • Geschäftsstelle der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeindendes Kantons ZugLandhausstrasse 156340 Baar

    Melanie Hürlimann, GeschäftsstellenleiterinT 041 767 71 20 E-Mail
    Ursula Leutert, Personal T 041 767 71 24 E-Mail
    Sonja Anton, Buchhaltung T 041 767 71 23 E-Mail

  • Die 16 katholischen Pfarreien im Kanton Zug sind in 10 Kirchgemeinden organisiert, denen ein demokratisch an der Kirchgemeindeversammlung gewählter Präsident oder eine gewählte Präsidentin vorsteht.

    Baar: Thomas Inglin
    Cham-Hünenberg: Daniel Frischkopf
    Menzingen: Andreas Kaiser
    Neuheim: Christof Röllin
    Oberägeri: Gustav Iten
    Risch: Roger Repolusk
    Steinhausen: Marlen Schärer-Zürcher
    Unterägeri: Ivo Krämer-Wyrsch
    Walchwil: Toni Rust
    Zug: Patrice Riedo

Fachstellen und Spezialseelsorgen

  • Landhausstrasse 15, 6340 Baar
    T 041 767 71 27
    M 079 615 65 50
    E-Mail

  • Landhausstrasse 15, 6340 Baar
    T 041 767 71 30
    E-Mail

  • Landhausstrasse 15, 6340 Baar
    T 041 767 71 36
    E-Mail

  • Landhausstrasse 15, 6340 Baar
    T 041 767 71 29
    E-Mail

  • Kantonsspital
    T 041 399 42 63 / 64
    E-Mail

  • Kantonsspital
    T 041 399 42 63
    E-Mail

  • Klinik Zugersee, Widenstrasse 55, 6317Oberwil b. Zug
    T 041 726 37 44
    E-Mail

  • T 041 371 02 47
    E-Mail

  • Bundesstrasse 15, 6300 Zug
    T 041 711 35 21
    www.seelsam.ch
    E-Mail

Anderssprachige Seelsorge

  • Baarerstrasse 62, 6300 Zug
    T +41 41 728 80 20
    www.good-shepherd.ch
    E-Mail

  • Schlossbergstrasse 13, 6312 Steinhausen
    T 041 741 78 39
    E-Mail

  • Landhausstrasse 15, 6340 Baar
    www.missione-italiana-zug.ch

    T 041 767 71 40
    E-Mail

  • Oberneuhofstrasse 3, 6340 Baar
    T 041 767 71 45
    E-Mail

  • Schlossbergstrasse 13, 6312 Steinhausen
    T 041 749 47 74
    M 078 657 06 94
    E-Mail

Das «Duale System» von Kirchgemeinden und Pfarreien ist eine weltweit einzigartige Eigenheit der schweizerischen Kirchenstruktur. Im kirchlichen Leben vor Ort spielen die Ebenen von Kirchgemeinde (staatskirchenrechtlich) und Pfarrei (kirchenrechtlich) eng zusammen. Die Kirchgemeindeermöglicht mit den Steuereinnahmen in den Pfarreien und Pastoralräumen vielfältige Angebote für Jung und Alt, Jubla, Pfadi, Ministranten bis hin zu Mittagstischen, Angeboten für Senioren und Sozialberatungen. Ein Video der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern und des Bistums Basel und zeigt das komplexe Zusammenspiel von staatlichen (Kirchgemeinde) und kirchlichen Strukturen (Pfarrei) verständlich auf.

Das duale System kurz erklärt

Weltkirche und das Bistum Basel

  • Die katholische Kirche ist mit ihren weltweit 1,3 Milliarden Mitgliedern die zahlenmässig grösste christliche Konfession. Auf den verschiedenen Kontinenten und in den unterschiedlichsten Kulturen ist das kirchlich Leben sehr unterschiedlich ausgeprägt und bildet trotzdem ein grosses Ganzes. Sichtbares Zeichen der Einheit all der Teilkirchen ist der Papst in Rom, der mit den Bischöfen zusammen die Kirche leitet. Derzeit gibt es in der römisch-katholischen Kirche 2.945 Bistümer, 6 davon in der Schweiz (Bistum Basel. Bistum Chur, Bistum Lausanne, Genf und Fribourg, Bistum Lugano, Bistum St. Gallen und das Bistum Sitten). Dazu kommen mit dem Kloster Einsiedeln und der Abtei Saint-Maurice zwei Gebietsabteien. Diese Bistümer und Gebietsabteien sind in der Schweizer Bischofskonferenz zusammengeschlossen.

  • Bischof Felix Gmür ist der Bischof des Bistums Basel. Dieses umfasst 10 Kantone (Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Jura, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zug). und ist führungsmässig in 3 Bistumsregionen aufgeteilt. Innerhalb einer Bistumsregion bilden mehrere Pfarreien einen von 100 Pastoralräumen. Innerhalb eines Pastoralraumes arbeiten die Seelsorgerinnen und Seelsorger nach einem gemeinsamen Pastoralkonzept. Rund eine Million Gläubige leben in einer der 480 Pfarreien. Der Kanton Zug ist in vier Pastoralräume eingeteilt: Zug-Walchwil, Zug Berg, Zug Lorze und Zugersee Südwest.

    Bischof Felix Gmür ist Bischof des Bistums Basel und Präsident der Schweizer Bischofskonferenz. Foto: Bistum Basel

Kirchensteuern und Mitgliedschaft

  • Geld ist ein Werkzeug, das Seelsorge, Diakonie und Caritas ermöglicht. Geld ist ein Werkzeug, das auch in der Kirche benötigt wird. Wir gehen verantwortungsbewusst mit dem Geld um, das uns in Form von Kirchensteuern von Mitgliedern und juristischen Personen (Unternehmen) zur Verfügung gestellt wird.

    Eine Erhebung aus dem Jahr 2019 zeigt, wie die Steuergelder eingesetzt worden sind. Der grösste Teil der Mittel in die pfarreiliche Seelsorge (23.7 Mio.). Darin enthalten sind beispielsweise auch die Kosten für Jugend- und Erwachsenenarbeit (1.5 Mio.), Altersarbeit (0.5 Mio.), Engagements in Spitälern und Palliativ-Stationen (0.8 Mio.), die Seelsorge für die Fremdsprachigen (1,0 Mio.) und kulturelle Engagements (0.8 Mio). Sozialberatungsstellen konnten ebenfalls von Beiträgen in der Höhe von 0.6 Mio. Franken profitieren.

    Kirchenfinanzen 2019. Grafik: Karl Huwyler

    Aus Effizienzgründen sind Dienstleistungen bei der VKKZ angesiedelt, welche diese überregional erbringt. Dazu zählen beispielsweise die Fachstelle Bildung-Katechese-Medien (BKM) als Weiterbildungs- und Beratungsstätte für Religionslehrpersonen oder die Fachstelle Forum Kirche und Wirtschaft, die für Dialog zwischen den beiden Institutionen steht und ethische Fragen thematisiert.


    Das soziale Engagement der Katholische Kirche im Kanton Zug geht weit über das hinaus, was die kircheneigenen Institutionen leisten. Die Kirche unterstützt auch diverse andere wohltätige Organisationen, sei es finanziell, durch Räumlichkeiten, die sie zur Verfügung stellt oder durch Mitarbeit von Angestellten der Kirche. Gut 1.4 Mio. Franken kamen folgenden Institutionen zugute:

    • Zuger Kantonaler Frauenbund (ZKF): Er engagiert sich für Anliegen von Frauen, unabhängig von Alter und Herkunft. Auf Basis einer christlichen und lebensbejahenden Grundhaltung ermutigt er zu selbstbewusstem, eigenständigem Frausein.
    • Lassalle-Haus: Das vom Jesuitenorden getragene Lassalle-Haus in Bad Schönbrunn macht über sein breites Kursangebot Stille erlebbar. Zum Engagement der Jesuiten gehören geistliche Begleitung, interreligiöser Dialog, Bildung und Flüchtlingshilfe.
    • Hospiz Zug: Der Freiwilligenverein Hospiz Zug will die Lebensqualität von schwer kranken und sterbenden Menschen in der letzten Lebensphase verbessern. Geholfen wird in jenen Bereichen, die durch Ärzte, Pflegende, und weitere Dienste nicht abgedeckt werden.
    • Hospiz Zentralschweiz: Das Hospiz Zentralschweiz ist ein Projekt von Palliative Care und schliesst eine Versorgungslücke. In diesem Haus sollen sich todkranke Menschen in der letzten Lebensphase heimisch und getragen fühlen.
    • Die Dargebotene Hand Tel. 143: Sie steht Menschen in schwieriger Lebenslage mittels Telefonseelsorge über die offiziell anerkannte nationale Notrufnummer 143 bei.
    • Benevol Zug: Die Fachstelle fördert die Freiwilligenarbeit und setzt sich für die freiwillig und ehrenamtlich Tätigen im Kanton Zug ein.
    • FRW Interkultureller Dialog: Der Verein entwickelt und koordiniert die private und freiwillige Unterstützung für Geflüchtete und neu Zugezogene im Kanton Zug, um ihnen die Integration und den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
    • Fastenaktion: Fastenaktion (ehemals Fastenopfer) ist das Hilfswerk der Katholikinnen und Katholiken in der Schweiz. Die Organisation setzt sich ein für benachteiligte Menschen, eine gerechtere Welt und die Überwindung von Hunger und Armut.
    • Caritas Markt: Im Caritas Markt erhalten Bedürfte Produkte des täglichen Bedarfs zu Tiefstpreisen. Das Sortiment umfasst Grundnahrungsmittel, Frischprodukte und Hygieneartikel.
    • Caritas Schweiz: Sie hilft Menschen in Not. In der Schweiz und weltweit in über 50 Ländern.
    • Herberge für Frauen in Zug: Zufluchtsort für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Gegründet von den Liebfrauenschwestern.
    • Gassenarbeit: Der Verein kirchliche Gassenarbeit Luzern hilft Menschen aus der gesamten Zentralschweiz, die von Sucht und Armut betroffen sind. Leistungen sind medizinische Grundversorgung, gesunde Ernährung und individuelle Hilfe zur Lebensbewältigung.

    Das Liegenschaftenportfolio der Katholischen Kirche umfasst vor allem die sakralen Bauten und die für den Betrieb nötigen Infrastrukturen. Gerade die kulturhistorisch wichtigen Gebäude sind teilweise sehr kostenintensiv, was sich auch bei den Abschreibungen (4.6 Mio.) zeigt.

    Über 90% der Steuergelder bleiben in der Kirchgemeinde, kein Franken fliesst in den Vatikan. Der einzige Beitrag nach Rom ist der sogenannte «Peterspfennig», der einmal pro Jahr im Rahmen eines Gottesdiensts als Kollekte eingezogen wird. Beiträge in der Höhe von 1.3 Mio. Franken (3.5%) gehen an die nächsthöhere Ebene wie Bistum und Römisch-Katholische Zentralkonferenz. Diese finanzieren damit gesamtschweizerischer Aufgaben (z. B. Katholischer Mediendienst für Radio und TV, schweizerische kirchliche Jugendorganisationen, Bildungseinrichtungen usw.). Teilweise wird damit auch gesamtschweizerisch  die Seelsorge für sprachliche Minderheiten bezahlt.

    Mehr zu den Leistungen der Kirche finden Sie auf den Webseiten der Pfarreien und Kirchgemeinden. Das Budget und die Rechnung der Kirchgemeinden sind öffentlich.

    Sobald Zahlen einer aktuellen Erhebung vorliegen, werden sie hier pubnliziert.

  • Die einen wachsen von Kindsbeinen an in das Leben der Pfarrei und ins Kirchenjahr hinein. Andere entdecken die Kirche, wenn sie Kinder ins Leben begleiten. Wieder andere finden erneut einen Zugang zum Glauben und zur Glaubensgemeinschaft. Sie sind herzlich willkommen, die Tür steht jederzeit für Sie offen! Das Pfarramt an ihrem Wohnort hilft Ihnen und beantwortet alle Fragen.

    • Neu im Kanton Zug
      Wenn Sie neu zugezogen sind und bereits katholisch sind, reicht es, wenn Sie bei der offiziellen Anmeldung in Ihrer Wohnortgemeinde, die Konfession mit römisch-katholisch angeben. Damit sind Sie Teil einer lebendigen christlichen Gemeinschaft und können Sie alle Angebote Ihrer Pfarrei kostenlos nutzen. Sie können an der Kirchgemeindeversammlung Ihr Wahlrecht wahrnehmen und Sie unterstützen mit Ihren Kirchensteuern kirchliche soziale Einrichtungen und Seelsorgeangebote.
    • Durch die Taufe katholisch werden
      Durch die Taufe werden Sie Teil der Gemeinschaft der Christen. Es kommt heutzutage öfter vor, dass Erwachsene sich für die Taufe entscheiden. Schön, dass auch Sie darüber nachdenken!
      Wenn Sie die Taufe wünschen, gehen Sie so vor: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Seelsorger oder der Seelsorgerin am Wohnort.
    • Nach einem früheren Austritt wieder zur Katholischen Kirche zurückkehren
      Sie waren bereits früher katholisch, haben sich aber zum Austritt entschlossen. Jetzt möchten Sie wieder in die Kirche eintreten. Dies ist einfach, kostenlos und unkompliziert. Und wir freuen uns über Ihren Entscheid, was auch immer Ihre persönlichen Gründe sind. Sie können Ihren Eintrittswunsch direkt bei Ihrem Pfarramt am Wohnort deponieren. Dafür genügt ein Brief an die Kirchenpflege, die als Behörde dafür zuständig ist.
      Das Schreiben sollte enthalten: Tauf-Urkunde, persönliche Angaben wie Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Angaben aller weiteren Familienmitglieder wie Kinder oder Ehefrau, wenn diese den Eintritt ebenfalls wünschen.
      Danach kommen Pfarrei und Kirchgemeinde auf Sie zu. Für Gespräche stehen Ihnen die Seelsorgenden zur Verfügung.
    • Sie möchten aus einer anderen Konfession zur Katholischen Kirche übertreten?
      Durch Übertritt (Konversion) können Sie katholisch werden, wenn Sie bereits getaufter Christ sind, aber nicht katholisch sind. Bitte nehmen Sie dafür als erstes Kontakt mit Ihrer Pfarrei am Wohnort auf.

    Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei unserer Kommunikationsabteilung: Telefon 041 767 71 29 oder Mail: kommunikation@zg.kath.ch

  • Es gibt viele Gründe aus der Kirche auszutreten. Was immer Sie zum Austritt bewegt - wir akzeptieren Ihren Entscheid. Und bieten Hand: Seelsorgende hören Ihnen gerne zu, wenn Sie diesen besprechen wollen.
    Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Engagement die Angebote der Kirche bereichert und durch Ihre Kirchensteuer die unterschiedlichen Leistungen der Kirche ermöglicht haben.

    So erfolgt Ihr Austritt aus der katholischen Kirche korrekt:

    • Sie teilen Ihren Austritt aus der Kirchgemeinde schriftlich unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und der Wohnadresse mit. Ein einfacher datierter und unterzeichneter Brief reicht (E-Mails erfüllen die Anforderung an die Schriftlichkeit nicht).
    • Bei Familien: sollen auch Ihre Kinder (bis zum 16. Lebensjahr) den Austritt geben, müssen Sie dies explizit erwähnen und deren persönliche Daten aufführen. Kinder über 16 müssen gesondert ihren Austritt geben.
    • Der Kirchenrat nimmt den Austritt zur Kenntnis und bestätigt ihn schriftlich. Für das Austrittsdatum ist das Datum massgebend, an dem die Austrittserklärung beim Kirchenrat oder der Pfarrei (Eingangsstempel) eingegangen ist.
      Der Kirchenrat/die Kirchgemeinde informiert die Wohngemeinde über den Austritt.

    Was sich mit dem Austritt ändert:

    • einige Angebote wie Gottesdienste zur Trauung und Beerdigung können kostenpflichtig sein
    • Sie können kein Patenamt (Taufpate/Taufpatin oder Firmpate/Firmpatin) mehr übernehmen
    • die Kirchensteuerpflicht entfällt
    • Sie verlieren Ihr Wahl- und Stimmrecht an der Kirchgemeindeversammlung
    • Sie gelten im Kontakt mit offiziellen Ämtern nun als konfessionslos, obwohl Sie durch die Taufe nach wie vor Christ oder Christin sind.

    Was bleibt: Sie sind nach wie vor bei kirchlichen Veranstaltungen willkommen!


    Spezialfall "Partieller Kirchenaustritt":
    Es gibt auch die Möglichkeit, aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft auszutreten und trotzdem offizielles Mitglied der römisch-katholischen Kirche zu bleiben („partieller Kirchenaustritt“). In diesem Fall entfallen die offiziellen Kirchensteuern, Sie gelten nicht mehr als Mitglied der konkreten Kirchgemeinde vor Ort und damit entfällt auch das Stimm- und Wahlrecht an der Kirchgemeindeversammlung.
    Ihren Willen zur weiteren Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche müssen Sie in diesem Fall jedoch eindeutig und insofern auch materiell ausdrücken. Dazu gehört, dass Sie in der Höhe der bisherigen Kirchensteuern jährlich einen finanziellen Beitrag direkt an den Bischof zuhanden des diözesanen Solidaritätsfonds leisten. Das bischöfliche Ordinariat führt diesen Solidaritätsfonds und das entsprechende Personenregister.


    Hinweise:
    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Kirchenaustritt kostenlos ist. Im Internet zu findende Angebote sind oftmals kostenpflichtig und keine offizielle Plattform.
    Alle Informationen und Dokumente des Bistums Basel zum Thema Kirchenaustritt und partieller Kirchenaustritt  finden Sie hier.

Offene Stellen

  • Im Moment haben wir keine Stelle zu besetzen. Bitte schauen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder vorbei.

    Eine aktuelle Übersicht mit offenen Stellen im kirchlichen Bereich finden Sie auf der Jobplattform Kirchenjobs